..
 
  Home
  Die Kornnatter
  Haltung der Kornnatter
  Krankheiten der Kornnatter
  Zucht der Kornnatter
  Farbformen der Kornnatter
  Fachbegriffe der Kornnatterhaltung
  Terrarium für Kornnatter
  Die Gelbe Anakonda
  => Die Anakonda im Terrarium
  => Verschiedene Bilder
  => Haltung
  => Vorkommen
  => Temperatur
  => Lebensraum
  => Artenschutz und Meldepflicht
  => Verhalten
  => Zucht
  => Literatur
  Kontakt
  Linkliste
  Galerie
  Börsen Termine 2010
Heute waren schon 31 Besucher (42 Hits) hier!
Artenschutz und Meldepflicht

DIE NACH DEUTSCHEM RECHT GESCHÜTZTEN REPTILIEN- UND AMPHIBIENARTEN

Eunectes notaeus

Deutscher Name: Gelbe Anakonda

Als Anhang-B-Art der europäischen Artenschutzverordnung darf Eunectes notaeus ohne Genehmigung gehalten werden, ist jedoch nach der Bundesartenschutzverordnung gegenüber der zuständigen Landesbehörde meldepflichtig. Auch Bestandsveränderungen, wie Zugänge oder Abgänge, sind sofort zu melden.
Die zuständige Landesbehörde kann verlangen, dass der rechtmäßige Erwerb der Tiere nachgewiesen wird. Es gilt hierbei der Grundsatz der freien Beweisführung. Deshalb sollten sämtliche Belege über den Erwerb aufgehoben werden: Einfuhrdokumente, Vorlagebescheinigungen, behördliche Meldebestätigungen und CITES-Bescheinigungen können als Nachweis dienen. Auch Bescheinigungen des Züchters/Verkäufers können als Nachweis herangezogen werden. Sie sollten - wie auch Kaufbelege, Schenkungs- oder Tauschbelege - möglichst viele eindeutige Angaben enthalten:

  • Deutscher und wissenschaftlicher Artname

  • Geburtsdatum

  • Geschlecht des Tieres (wenn erkennbar)

  • Name und Anschrift des Züchters

  • Angaben zu den Aufzeichnungsdokumenten beim Züchter ("Zuchtbuch")

  • Angaben zu den Elterntieren

  • Bei Importtieren: Hinweise zur Einfuhrgenehmigung wie Genehmigungsnummer, Datum der Einfuhr und Ursprungsland des Tieres 

Belege, die nur den Kauf eines Amphibiums/Reptils ausweisen oder nicht ausführlich genug erscheinen, sollten nicht akzeptiert werden. Sollten Behörden unzumutbare Forderungen für den Nachweis stellen, kann auch Widerspruch eingelegt werden. Schließlich ist es nicht möglich, jegliche Belege, die nicht von Behörden ausgestellt wurden, notariell bestätigen zu lassen.

Wenn Sie Exemplare von Eunectes notaeus importieren oder exportieren möchten, gelten besondere Bestimmungen.


Einfuhr und Ausfuhr geschützter Tierarten in die EU

Die Einfuhr von Anhang-A- und Anhang-B-Arten ist genehmigungspflichtig, die Genehmigung erteilt in Deutschland das Bundesamt für Naturschutz. Durch die wissenschaftliche Behörde wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine artgemäße Haltung beim Antragsteller gegeben sind. Bei der Einfuhr müssen Dokumente über die Ausfuhr oder Wiederausfuhr des Herkunftsstaates vorgelegt werden.

Sollen Tiere der Anhang-A- und Anhang B-Arten sowie nach der Bundesartenschutzverordnung geschützte Exemplare ausgeführt oder wiederausgeführt werden, ist eine Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung beim Bundesamt für Naturschutz zu beantragen.

Die zuständigen Behörden sind entsprechend der EU-Durchführungsverordnung verpflichtet, einen bestimmten Zeitrahmen für die Ausstellung von Dokumenten einzuhalten. So muss eine Vollzugsbehörde innerhalb von vier Wochen nach Eingang des vollständigen(!) Antrags entscheiden. Deshalb immer sämtliche erforderliche Unterlagen einsenden und, bei Formblättern, alle Fragen beantworten. Verzögerungen müssen akzeptiert werden, wenn Konsultationen mit Drittstaaten erforderlich werden oder wissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen durch die Behörde eingeholt werden müssen.

Die ausgestellten Dokumente sind nicht auf Dauer gültig. Einfuhrgenehmigungen in die EU sowie Ausfuhrgenehmigungen oder Wiederausfuhrbescheinigungen aus der EU sind höchstens sechs Monate gültig. Nicht genutzte Dokumente müssen an die Behörde zurückgegeben werden.

Zuständige Landesbehörden

In den Bundesländern sind folgende Behörden für die Umsetzung der Bundesartenschutzverordnung zuständig:

  • Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen: Regierungspräsidien

  • Nordrhein-Westfalen: Untere Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

  • Rheinland-Pfalz: Untere Landespflegebehörden der Kreise und kreisfreien Städte

  • Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein: Untere Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

  • Niedersachsen: Landesamt für Ökologie

  • Thüringen: Obere Naturschutzbehörden

  • Berlin: Bezirksämter

  • Bremen: Untere Naturschutzbehörden

  • Hamburg: Umweltbehörde (Naturschutzamt)

 

 
  Copyright: Alle Bilder und Texte auf dieser Hompage unterliegen, wenn nicht anders abgesprochen, dem Copyright von meiner Seite Speicherung, Verbreitung, Wieder- oder Weitergabe der Inhalte ist ohne Genehmigung von mir verboten.  
Meine Favoriten  
   Das Forum für eure Kornnatter Nachzuchten. Terrino - Artikel von artemis  
Andere Links  
  anguis.de  Kornnatter Info's  Forum  Chat  Börsen Thermine  Züchter Links  usw. Neueinsteiger.eu - Das Portal für Terraristik Einsteiger Das Forum für den Schlangenfreund! Halten und Pflegen von Iguanas, Basilislen, Bartagamen und Uromastyx Informationen rund um die Terraristik, mit Haltungsberichten, Kleinanzeigen, Züchterliste, Galerie  
Shops  
 

 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden